Werbungskosten bei Vermietung: sofort absetzen oder 50 Jahre warten
Ob eine Ausgabe sofort wirkt oder über Jahrzehnte abgeschrieben wird, entscheiden Paragrafen, nicht Belege. Die 15-Prozent-Falle der ersten drei Jahre und der Verteilungsparagraf, den viele verschenken.
Stand September 2026 · Geprüfte Quellen am Ende des Artikels
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Sofortabzug oder Abschreibung: der Unterschied in EuroWas sofort abziehbar istDie 15-Prozent-Falle der ersten drei JahreErhaltungsaufwand verteilen: § 82b EStDVErhaltung oder Herstellung: die AbgrenzungHäufige FragenSofortabzug oder Abschreibung: der Unterschied in Euro
Bei Vermietung zählt jede Ausgabe steuerlich, aber nicht jede zählt gleich schnell. Werbungskosten wirken sofort im Jahr der Zahlung und mindern dein zu versteuerndes Einkommen mit dem vollen Grenzsteuersatz. Anschaffungs- und Herstellungskosten wirken dagegen nur über die AfA, also verteilt über Jahrzehnte. 10.000 € Reparatur bringen bei 42 % Grenzsteuersatz sofort 4.200 € zurück; dieselben 10.000 € als Herstellungskosten bringen bei 2 % AfA nur 84 € im Jahr. Der Unterschied ist keine Formalie, sondern Liquidität.
Was sofort abziehbar ist
- Finanzierungskosten: Schuldzinsen, Bereitstellungszinsen und die Kosten der Grundschuld, Beurkundung wie Eintragung. Deshalb gehören sie nicht in die AfA-Bemessungsgrundlage, wie im Artikel zu den Notar- und Grundbuchkosten erklärt.
- Erhaltungsaufwand: Reparaturen und Instandhaltung, die den Zustand erhalten, vom Wasserhahn bis zum Austausch der Heizung gleicher Art.
- Laufendes: Verwaltung, Grundsteuer, nicht auf den Mieter umgelegte Betriebskosten, Kontoführung, Fahrten zum Objekt, Steuerberatung für die Anlage V.
- Leerstand: Auch ohne Mieteinnahmen bleiben die Kosten abziehbar, solange die Vermietungsabsicht besteht.
Die 15-Prozent-Falle der ersten drei Jahre
Die wichtigste Ausnahme steht in § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG: Übersteigen Instandsetzung und Modernisierung innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung zusammen 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes (netto, ohne Umsatzsteuer), werden sämtliche dieser Aufwendungen zu Herstellungskosten. Der Sofortabzug entfällt dann rückwirkend für alle Maßnahmen des Zeitraums, es bleibt die Abschreibung.
Gezählt werden drei Jahre ab Anschaffung, alle Maßnahmen des Zeitraums zusammen.
Die Grenze: 15 Prozent der Gebäude-Anschaffungskosten, netto. Beim Beispielobjekt mit 280.308 € Gebäudeanteil sind das 42.046 €.
Nicht mitgezählt werden Erweiterungen und jährlich üblicherweise anfallende Erhaltungsarbeiten.
Wer nah an der Grenze plant, plant mit dem Kalender: Eine Sanierung, die die Schwelle reißen würde, kann nach Ablauf der drei Jahre wieder Erhaltungsaufwand sein. Und wer die Grenze ohnehin weit überschreitet, etwa bei der Kernsanierung, kalkuliert von Anfang an mit AfA statt Sofortabzug; für ältere Objekte kann dann die kürzere Restnutzungsdauer den Satz heben.
Erhaltungsaufwand verteilen: § 82b EStDV
Das Gegenstück zur Falle ist ein Wahlrecht, das viele verschenken: § 82b EStDV erlaubt, größeren Erhaltungsaufwand an überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden im Privatvermögen gleichmäßig auf zwei bis fünf Jahre zu verteilen. Das lohnt, wenn der Sofortabzug in ein Jahr mit niedrigem Steuersatz fiele oder das Einkommen stark schwankt: Statt einmal viel in einem schwachen Jahr abzusetzen, glättest du die Wirkung über die Jahre mit hohem Grenzsteuersatz.
Erhaltung oder Herstellung: die Abgrenzung
Erhaltungsaufwand erneuert Vorhandenes in vergleichbarer Art und Güte; Herstellungskosten schaffen Neues, erweitern die Fläche oder heben den Standard des Gebäudes wesentlich. Der Austausch alter Fenster gegen zeitgemäße ist Erhaltung, der Anbau eines Balkons Herstellung. In der Praxis entscheidet oft die Summe der Maßnahmen, und innerhalb der ersten drei Jahre entscheidet ohnehin die 15-Prozent-Grenze. Im Zweifel gehört die Frage vor der Beauftragung zum Steuerberater, nicht danach.
Rechne es an deinem Objekt
Was nicht sofort abziehbar ist, wandert in die Abschreibung. Der AfA-Rechner zeigt, was das pro Jahr bedeutet, mit Satz, Kaufjahr und Restwert.
AfA-Wirkung berechnenHäufige Fragen
Was kann ich als Vermieter sofort absetzen?
Schuldzinsen und Finanzierungskosten, Erhaltungsaufwand wie Reparaturen, Verwaltung, Grundsteuer, nicht umlegbare Betriebskosten, Fahrten und Kontoführung. Anschaffungs- und Herstellungskosten dagegen wirken nur über die AfA.
Was besagt die 15-Prozent-Grenze?
Übersteigen Instandsetzung und Modernisierung in den ersten drei Jahren nach dem Kauf netto 15 Prozent der Gebäude-Anschaffungskosten, gelten sämtliche dieser Aufwendungen als Herstellungskosten (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Statt Sofortabzug bleibt dann nur die Abschreibung über Jahrzehnte.
Kann ich eine große Reparatur auf mehrere Jahre verteilen?
Ja: Größeren Erhaltungsaufwand an überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden im Privatvermögen darfst du nach § 82b EStDV gleichmäßig auf zwei bis fünf Jahre verteilen, etwa um Jahre mit hohem Steuersatz gezielt zu entlasten.
Quellen: § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG, anschaffungsnahe Herstellungskosten · § 82b EStDV, Verteilung größeren Erhaltungsaufwands · § 9 EStG, Werbungskosten