Forward-Darlehen: den Anschlusszins heute festschreiben

Wer in ein bis fünf Jahren eine Anschlussfinanzierung braucht, kann sich den heutigen Zins reservieren. Das ist eine Versicherung mit Preis und einer Pflicht, die viele übersehen: Abgenommen werden muss das Darlehen auf jeden Fall.

Stand September 2026 · Geprüfte Quellen am Ende des Artikels

Auf dieser Seite Wie die Reservierung funktioniertDer Preis: ein Aufschlag je Monat VorlaufDie Pflicht: abgenommen wird auf jeden FallWann sich das Festschreiben lohntDie AlternativenHäufige Fragen

Wie die Reservierung funktioniert

Ein Forward-Darlehen ist eine Anschlussfinanzierung, die du heute unterschreibst, obwohl deine laufende Zinsbindung erst in einigen Monaten oder Jahren endet. Der Zins wird beim Abschluss festgezurrt, ausgezahlt wird erst zum Stichtag, wenn das alte Darlehen abgelöst wird. In der Zwischenzeit passiert nichts; Bereitstellungszinsen für die Wartezeit fallen bei Forward-Darlehen in der Regel nicht an, der Aufschlag tritt an ihre Stelle. Du kaufst dir schlicht Gewissheit über eine Zahl, die sonst bis zuletzt offen bliebe.

Der Preis: ein Aufschlag je Monat Vorlauf

Die Bank trägt in der Wartezeit das Zinsänderungsrisiko, und das lässt sie sich bezahlen. Üblich ist ein Aufschlag auf den heutigen Anschlusszins, der mit jedem Monat Vorlauf wächst. Wie hoch er ausfällt, unterscheidet sich je nach Anbieter und Marktlage deutlich, weshalb sich hier das Vergleichen mehrerer Angebote besonders lohnt. Kurz vor dem Ende der Bindung, oft im letzten halben Jahr, geht die Reservierung vielerorts ganz ohne Aufschlag.

Die Pflicht: abgenommen wird auf jeden Fall

Das Forward-Darlehen ist keine Option, sondern ein Vertrag. Sinken die Zinsen bis zum Stichtag, musst du das Darlehen trotzdem zum vereinbarten Satz abnehmen. Wer stattdessen woanders günstiger abschließen will, schuldet der Bank eine Entschädigung für die Nichtabnahme. Wer ein Forward-Darlehen unterschreibt, sollte den vereinbarten Zins also dauerhaft tragen können und wollen.

Genau deshalb ist es eine Versicherung und keine Wette. Du gibst die Chance auf fallende Zinsen her und bekommst dafür die Sicherheit, dass steigende dich nicht mehr treffen.

Wann sich das Festschreiben lohnt

Die Marktfrage kann niemand seriös beantworten, die Rechenfrage schon. Der Objekt-Check nennt deinen kritischen Anschlusszins, also die Schwelle, ab der deine bisherige Rate die Zinsen der Restschuld nicht mehr deckt. Liegt der heute erreichbare Forward-Zins deutlich unter dieser Schwelle, sichert die Reservierung eine tragfähige Rechnung ab, egal wohin der Markt läuft. Liegt er knapp darunter oder darüber, ist nicht der Forward das Problem, sondern die Finanzierung, und dann helfen eher Sondertilgungen oder eine höhere Tilgung als jede Zinsprognose.

Die Alternativen

Wer nicht reservieren will, hat drei Wege. Abwarten und zum Bindungsende regulär verlängern, bei der eigenen Bank oder nach Vergleich woanders. Die Restschuld bis dahin per Sondertilgung so weit drücken, dass der Anschlusszins an Schrecken verliert. Oder bei sehr langen Bindungen schlicht auf § 489 BGB bauen, der nach zehn Jahren ab Vollauszahlung ohnehin jedes Jahr den Ausstieg mit sechs Monaten Frist erlaubt. Was davon passt, hängt an deiner Restschuld und deinem Puffer, und beides steht im Tilgungsrechner.

Rechne es an deinem Objekt

Der Objekt-Check zeigt deinen kritischen Anschlusszins. Liegt der versicherte Forward-Zins klar darunter, trägt die Rechnung, egal was der Markt macht.

Anschlussrisiko im Objekt-Check prüfen

Häufige Fragen

Was ist ein Forward-Darlehen?

Eine Anschlussfinanzierung, die du heute zu heutigen Konditionen abschließt, die aber erst in einigen Monaten oder Jahren ausgezahlt wird, wenn die laufende Zinsbindung endet. Für die Wartezeit verlangt die Bank einen Zinsaufschlag.

Was passiert, wenn die Zinsen bis dahin fallen?

Du musst das Darlehen trotzdem zum vereinbarten Satz abnehmen. Wer nicht abnimmt, schuldet der Bank eine Entschädigung. Das Forward-Darlehen ist eine Versicherung gegen steigende Zinsen, keine Wette mit Ausstieg.

Wie lange im Voraus kann ich abschließen?

Je nach Anbieter meist bis zu fünf Jahre vor Ende der Zinsbindung. Je länger der Vorlauf, desto höher der Aufschlag; kurz vor dem Bindungsende geht es oft auch ohne.

Quellen: § 489 BGB, ordentliches Kündigungsrecht