Sondertilgung: was ein Extra-Euro in der Restschuld bewirkt

Jeder außerplanmäßig getilgte Euro spart bis zum Laufzeitende Zinsen und senkt das Risiko der Anschlussfinanzierung. Ob er dort besser aufgehoben ist als auf dem Konto, ist trotzdem eine echte Rechenfrage.

Stand September 2026 · Geprüfte Quellen am Ende des Artikels

Auf dieser Seite Was ein Extra-Euro bewirktWas der Vertrag erlauben mussFrüh wirkt stärker als spätSondertilgen oder anlegenDer stille Hauptgewinn: weniger AnschlussrisikoHäufige Fragen

Was ein Extra-Euro bewirkt

Eine Sondertilgung ist eine Zahlung außerhalb der Reihe, direkt auf die Restschuld. Ihre Wirkung ist doppelt. Ab sofort fallen auf den getilgten Betrag keine Zinsen mehr an, bei 3,6 % Sollzins spart ein Betrag von 10.000 € also rund 360 € im Jahr, und zwar für jedes verbleibende Jahr der Finanzierung. Und weil die Rate unverändert weiterläuft, steckt in ihr fortan mehr Tilgung. Beides zusammen verkürzt die Laufzeit um mehr, als man dem einzelnen Betrag ansieht. Der Tilgungsrechner zeigt den Effekt im Verlauf, mit und ohne jährliche Sondertilgung.

Was der Vertrag erlauben muss

Sondertilgen darfst du nur in dem Rahmen, den der Darlehensvertrag vorsieht. Verbreitet sind jährliche Rechte von einigen Prozent der ursprünglichen Darlehenssumme ohne Zinsaufschlag; manche Banken lassen sich großzügigere Rechte mit einem kleinen Aufschlag bezahlen. Wer darüber hinaus zurückzahlen will, zahlt in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung. Eine Ausnahme setzt das Gesetz selbst. Zehn Jahre nach der vollständigen Auszahlung kannst du das Darlehen nach § 489 BGB mit sechs Monaten Frist ganz oder teilweise kündigen, ohne Entschädigung.

Früh wirkt stärker als spät

Derselbe Betrag bringt am Anfang der Laufzeit mehr als am Ende, denn die ersparten Zinsen laufen über mehr Jahre auf. Eine Sondertilgung im zweiten Jahr arbeitet Jahrzehnte für dich, dieselbe Zahlung im vorletzten Jahr nur noch Monate. Wer also weiß, dass Boni oder Rücklagen kommen, plant sie eher früh in die Finanzierung ein, statt sie für den Schluss aufzuheben.

Sondertilgen oder anlegen

Die ehrliche Vergleichsrechnung ist kurz. Die Sondertilgung bringt dir sicher den Sollzins, steuerfrei, denn ersparte Schuldzinsen muss niemand versteuern. Eine Anlage müsste nach Steuern mehr abwerfen, und zwar genauso sicher. Bei Vermietung gehört noch eine Feinheit dazu: Schuldzinsen sind dort Werbungskosten, die Ersparnis wirkt also nur mit dem Netto-Zins nach deinem Steuersatz. Die Richtung bleibt trotzdem meist dieselbe, nur der Abstand wird kleiner.

Der stille Hauptgewinn: weniger Anschlussrisiko

Für Kapitalanleger ist der wichtigste Effekt oft gar nicht die Zinsersparnis. Jede Sondertilgung drückt die Restschuld, die am Ende der Zinsbindung neu finanziert werden muss, und hebt damit den kritischen Anschlusszins, also die Schwelle, ab der die Rechnung kippt. Im Objekt-Check siehst du diese Grenze direkt und kannst am Regler prüfen, wie viel Luft dir eine regelmäßige Sondertilgung verschafft.

Rechne es an deinem Objekt

Der Tilgungsrechner nimmt eine jährliche Sondertilgung entgegen und zeigt, wie sich Restschuld, Zinskosten und Laufzeit dadurch verschieben.

Sondertilgung im Verlauf testen

Häufige Fragen

Was bringt eine Sondertilgung konkret?

Sie senkt sofort die Restschuld. Auf den getilgten Betrag fallen ab diesem Moment keine Zinsen mehr an; bei 3,6 Prozent Sollzins spart ein Betrag von 10.000 € rund 360 € Zinsen je Jahr Restlaufzeit und verkürzt zusätzlich die Laufzeit.

Darf ich jederzeit sondertilgen?

Nur was der Vertrag vorsieht. Verbreitet sind jährliche Sondertilgungsrechte von einigen Prozent der Darlehenssumme ohne Aufpreis; darüber hinaus verlangt die Bank in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung. Nach zehn Jahren ab Vollauszahlung greift ohnehin das Kündigungsrecht aus § 489 BGB.

Sondertilgen oder das Geld anlegen?

Vergleiche den Sollzins mit dem sicheren Zins nach Steuern, den dir eine Anlage bringt. Liegt der Darlehenszins darüber, gewinnt die Sondertilgung; dazu kommt der schwer bezifferbare Gewinn an Sicherheit durch die kleinere Restschuld.

Quellen: § 489 BGB, ordentliches Kündigungsrecht