Notar- und Grundbuchkosten: die Gebührentabelle statt der Zwei-Prozent-Regel
Notare und Grundbuchämter rechnen nicht in Prozent, sondern nach der Gebührentabelle des GNotKG. Wer die Staffel kennt, weiß auf den Euro, was der Kauf kostet, und warum teure Objekte anteilig günstiger davonkommen.
Stand September 2026 · Geprüfte Quellen am Ende des Artikels
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So funktioniert die GebührentabelleDie Gebührensätze beim KaufWarum die Staffel teure Käufe entlastetWas die Finanzierung zusätzlich kostetDas Beispiel: 320.000 € mit DarlehenWo sich sparen lässt, und wo nichtHäufige FragenSo funktioniert die Gebührentabelle
Die Gebühren sind bundesweit gesetzlich festgelegt; jeder Notar kostet dasselbe, Rabatte sind verboten.
Die Staffel ist degressiv: Der Anteil am Kaufpreis sinkt, je teurer das Objekt ist.
Wer finanziert, zahlt die Grundschuld doppelt: Beurkundung beim Notar und Eintragung im Grundbuch.
Notare und Grundbuchämter rechnen nicht in Prozent, sondern mit Wertgebühren nach § 34 GNotKG, Tabelle B. Die Tabelle startet bei 15 € für Geschäftswerte bis 500 € und wächst dann je angefangener Wertstufe um einen festen Betrag, der mit steigendem Wert größer wird, aber langsamer als der Wert selbst. Das Ergebnis ist die volle Gebühr, im Gesetz die 1,0-Gebühr. Alle Kosten beim Kauf sind Vielfache davon.
| Geschäftswert | Volle Gebühr (1,0) | Anteil am Wert |
|---|---|---|
| 100.000 € | 273 € | 0,27 % |
| 200.000 € | 435 € | 0,22 % |
| 320.000 € | 635 € | 0,20 % |
| 500.000 € | 935 € | 0,19 % |
Die Gebührensätze beim Kauf
Welche Leistung wie viele volle Gebühren kostet, legt das Kostenverzeichnis fest. Für den üblichen Kauf mit Finanzierung sind es diese Positionen:
| Leistung | Stelle | Satz | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Beurkundung des Kaufvertrags | Notar | 2,0 | Kaufpreis |
| Vollzug des Kaufvertrags | Notar | 0,5 | Kaufpreis |
| Beurkundung der Grundschuld | Notar | 1,0 | Grundschuld |
| Auflassungsvormerkung | Grundbuch | 0,5 | Kaufpreis |
| Eigentumsumschreibung | Grundbuch | 1,0 | Kaufpreis |
| Eintragung der Grundschuld | Grundbuch | 1,0 | Grundschuld |
Auf die Notargebühren kommen 19 Prozent Umsatzsteuer und eine kleine Auslagenpauschale; die Gebühren des Grundbuchamts sind als Gerichtskosten umsatzsteuerfrei. Im Einzelfall kommen Positionen dazu, etwa eine Treuhandgebühr, wenn die Bank des Verkäufers alte Grundschulden gegen Zahlung freigibt.
Warum die Staffel teure Käufe entlastet
Die Zwei-Prozent-Faustregel unterstellt, dass Notarkosten linear mit dem Preis wachsen. Tatsächlich fällt der Gebührenanteil von 0,27 Prozent bei 100.000 € auf 0,19 Prozent bei 500.000 €. Wer eine günstige Wohnung kauft, zahlt anteilig mehr als die Faustregel verspricht; wer teuer kauft, deutlich weniger. Für die Kalkulation eines Kapitalanlegers ist das kein Detail: Beim 500.000-€-Objekt liegt die Pauschale um mehrere tausend Euro daneben.
Was die Finanzierung zusätzlich kostet
Die Grundschuld ist das Pfandrecht der Bank und kostet zweimal: Beurkundung beim Notar und Eintragung im Grundbuch, jeweils eine volle Gebühr aus der Grundschuldhöhe. Bei 271.666 € sind das zweimal 585 €. Wer mehr Eigenkapital einsetzt, braucht eine kleinere Grundschuld und senkt damit auch diese Gebühren. Steuerlich zählen die Grundschuldkosten zu den Finanzierungskosten: Bei Vermietung sind sie sofort als Werbungskosten abziehbar und gehören nicht in die AfA-Bemessungsgrundlage.
Das Beispiel: 320.000 € mit Darlehen
Kaufpreis 320.000 €, Grundschuld 271.666 €. Die volle Gebühr beträgt 635 € aus dem Kaufpreis und 585 € aus der Grundschuld:
| Position | Rechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Beurkundung Kaufvertrag | 2,0 × 635 € | 1.270,00 € |
| Vollzug | 0,5 × 635 € | 317,50 € |
| Beurkundung Grundschuld | 1,0 × 585 € | 585,00 € |
| Auslagen und Post | Pauschale | 100,00 € |
| Umsatzsteuer | 19 % auf Notarteil | 431,78 € |
| Notar gesamt | 2.704,28 € | |
| Auflassungsvormerkung | 0,5 × 635 € | 317,50 € |
| Eigentumsumschreibung | 1,0 × 635 € | 635,00 € |
| Eintragung Grundschuld | 1,0 × 585 € | 585,00 € |
| Grundbuch gesamt | 1.537,50 € |
Zusammen 4.241,78 €, also 1,33 Prozent des Kaufpreises statt der oft zitierten zwei. Wie sich das in die vollständigen Kaufnebenkosten einfügt, zeigt das große Rechenbeispiel dort.
Wo sich sparen lässt, und wo nicht
- Nicht an den Gebühren: Sie sind gesetzlich festgelegt, Rabatte sind Notaren verboten. Jeder Notar kostet dasselbe.
- An der Grundschuldhöhe: Mehr Eigenkapital heißt kleinere Grundschuld und damit geringere Beurkundungs- und Eintragungsgebühren.
- Bei mitverkauftem Inventar: Küche oder Möbel, die im Vertrag gesondert und realistisch ausgewiesen sind, mindern den Geschäftswert für Grunderwerbsteuer und Gebühren. Der Ansatz muss dem tatsächlichen Wert entsprechen, sonst gefährdet er die Finanzierung und den Vertrag.
- An überflüssigen Leistungen: Eine Treuhandabwicklung oder ein Notaranderkonto kosten extra und sind nur nötig, wenn die Konstellation sie verlangt.
Rechne es an deinem Objekt
Der Kaufnebenkosten-Rechner wendet genau diese Staffel an: jede Gebühr mit ihrer Nummer aus dem Kostenverzeichnis, auf den Cent.
Positionen für dein Objekt rechnenHäufige Fragen
Kann ich mit dem Notar über die Gebühren verhandeln?
Nein. Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt, Rabatte sind Notaren verboten. Verhandelbar ist nur, welche Leistungen anfallen, etwa ob eine Treuhandabwicklung nötig ist.
Was kostet die Grundschuldbestellung?
Beurkundung beim Notar und Eintragung im Grundbuch, jeweils eine volle Gebühr aus der Höhe der Grundschuld. Bei 270.000 € Grundschuld sind das zweimal 585 €, zuzüglich Umsatzsteuer auf den Notarteil.
Zahlt der Käufer oder der Verkäufer den Notar?
Üblicherweise der Käufer, weil er den Notar beauftragt. Nur die Kosten für die Löschung alter Grundschulden des Verkäufers trägt der Verkäufer.
Quellen: § 34 GNotKG, Gebührentabelle B · Kostenverzeichnis, Anlage 1 GNotKG